Auslegerflagge (offiziell nicht zugelassen)
+ Auslegerflagge
Quelle: Protokoll Inland
Eine Auslegerflagge ist nicht nur am Flaggenmast befestigt, sondern zusätzlich an einem oben vom Mast waagerecht abstehenden Ausleger. Die Auslegerflagge stellt eine Variante der Hochformatflagge dar und wird auch "Hochformatflagge mit Ausleger" oder "Galgenflagge" genannt. Vorteil dieses Flaggentyps ist, dass die Flagge auch bei schwachem Wind und bei Windstille vollständig zu erkennen ist.
Gemäß Abschnitt I. Nr. 1 und 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen sind nur die dort beschriebenen Formen der Bundesdienstflagge oder der Bundesflagge zulässig (siehe auch Abschnitt V. Abs. 1 S. 4 des Beflaggungserlasses). Dies bedeutet, dass die Bundes(dienst)flagge als Auslegerflagge im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht zulässig ist, ebenso wenig bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen.





