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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Bundesdienstflagge oder Bundesflagge?

Gemäß Abschnitt IV des Beflaggungserlasses setzen

  1. alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge;
  2. die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Bundesflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge. 

Über die Berechtigung zur Führung der Bundesdienstflagge entscheidet bei Zweifeln die zuständige oberste Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.

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