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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Hängeflagge (offiziell nicht zugelassen)

Die Hängeflagge wird von einem waagerecht von einem Gebäude abstehenden Flaggenstock gehisst und auch als "Hausflagge" bezeichnet. Sie ist höher als breit - wobei das Größenverhältnis variiert - und wird häufig mit der Bannerflagge verwechselt. Im Gegensatz zu dieser ist sie jedoch nicht mit einem Querstab fest verbunden. 

Die waagerecht verlaufende Darstellung einer Hissflagge ändert sich üblicherweise zu einer senkrechten Darstellung auf der Hängeflagge, wobei der obere Streifen dann vom Gebäude weg zeigt, der untere dagegen zum Gebäude hin. Befindet sich auf der Hängeflagge zusätzlich ein Wappen, ist dieses entweder zentriert oder etwas zum Flaggenstock nach oben hin verschoben. 

Gemäß Abschnitt I. Nr. 1 und 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen sind nur die dort beschriebenen Formen der Bundesdienstflagge oder der Bundesflagge zulässig (siehe auch Abschnitt V. Abs. 1 S. 4 des Beflaggungserlasses). Dies bedeutet, dass die Bundes(dienst)flagge als Hängeflagge im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht zulässig ist, ebenso wenig bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen.

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