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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Zugelassene Formen der Bundesflagge

Sowohl die Bundesflagge als auch die Bundesdienstflagge sind lediglich in Form der (querformatigen) Hissflagge und des Banners zugelassen (Abschnitt I. Nr. 1 und Nr. 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen sowie Abschnitt V. Abs. 1 S. 4 des Beflaggungserlasses). 

Eine Verwendung von Hochformatflaggen (unter Anderem auch "Knatterflaggen" oder "Hissflaggen im Hochformat" genannt), Auslegerflaggen oder Hängeflaggen ist im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht zulässig, ebenso wenig bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. 

Während manches "Corporate Design" die einheitliche Außendarstellung eines Unternehmens bis ins Detail vorschreibt und dabei mitunter auch regelt, wie die firmeneigene Logo-Flagge auszusehen hat und wie sie verwendet werden darf, werden bei der Verwendung der Bundesflagge und anderer Nationalflaggen entsprechende Vorgaben häufig ignoriert. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Nationalflaggen um staatliche Symbole handelt und ungeachtet der Frage, ob eine unzulässige Darstellung gegen Rechtsvorschriften des betreffenden Staates verstößt, ist zumindest kritisch anzumerken, dass in vielen Fällen der Respekt gegenüber staatlichen Symbolen des In- und Auslands zugunsten einer vermeintlich "besseren Optik" oder praktischer Nützlichkeitserwägungen zurück zu stehen scheint.

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