Beflaggung bei Dunkelheit
+ Banner vor dem Stuttgarter Neuen Schloss
Quelle: Protokoll Inland
Im Normalfall beginnt eine Beflaggung "bei Tagesanbruch" - jedoch nicht vor 07:00 Uhr - und endet "bei Sonnenuntergang". Werden Flaggen jedoch angestrahlt, können sie auch nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben (Abschnitt V. Abs. 5 und 7 des Beflaggungserlasses). Das Wort "angestrahlt" meint dabei aber nicht, dass das diffuse Licht einer Straßenlaterne ausreicht, damit in der Dunkelheit ein Passant die Flagge wahrnehmen kann. Vielmehr ist beabsichtigt, dass die Bundes(dienst)flagge - gegebenenfalls in Verbindung mit der Europaflagge - als staatliches Symbol auch bei Dunkelheit deutlich sichtbar gezeigt wird.
+ Flaggen am Kölner Dom
Quelle: Protokoll Inland
Aus Gründen der Einheitlichkeit mit der Beflaggung anderer Dienststellen, die nicht rund um die Uhr beflaggt sind, sollte eine Trauerbeflaggung auch bei permanent gehissten und in der Dunkelheit beleuchteten Flaggen erst "bei Tagesanbruch" beginnen (jedoch nicht vor 07:00 Uhr) und "bei Sonnenuntergang" enden - und nicht von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr dauern.
Für den Fall, dass sich eine Trauerbeflaggung über mehrere Tage erstreckt, können in der Dunkelheit angestrahlte Flaggen auch durchgehend auf halbmast gesetzt bleiben.




