EU - Bund - Land - Gemeinde
+ Flaggen
Quelle: Protokoll Inland
Bei regionalen und örtlichen Anlässen können neben der Bundes(dienst)flagge und der Europaflagge auch die Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gesetzt werden (Abschnitt IV. Abs. 3 des Beflaggungserlasses). Gemäß Abschnitt V. Abs. 2 des Beflaggungserlasses gilt dann folgende Reihenfolge von links nach rechts:
- Europaflagge
- Bundesdienstflagge oder Bundesflagge
- Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in alphabetischer Reihenfolge [Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen]
- Flaggen der Gemeinden (Gemeindeverbände).
Es sollte allerdings darauf geachtet werden, anders als auf dem Beispielfoto die Bundesflagge nur in den zulässigen Formen als (querformatige) Hissflagge oder Banner(flagge) zu verwenden.




