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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

EU - Bund - Land - Gemeinde

Bei regionalen und örtlichen Anlässen können neben der Bundes(dienst)flagge und der Europaflagge auch die Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gesetzt werden (Abschnitt IV. Abs. 3 des Beflaggungserlasses). Gemäß Abschnitt V. Abs. 2 des Beflaggungserlasses gilt dann folgende Reihenfolge von links nach rechts:

  • Europaflagge
  • Bundesdienstflagge oder Bundesflagge
  • Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in alphabetischer Reihenfolge [Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen]
  • Flaggen der Gemeinden (Gemeindeverbände).

Es sollte allerdings darauf geachtet werden, anders als auf dem Beispielfoto die Bundesflagge nur in den zulässigen Formen als (querformatige) Hissflagge oder Banner(flagge) zu verwenden.

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