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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

EU - Gaststaat - Bund

Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete werden grundsätzlich zwischen der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge gehisst (Abschnitt V. Abs. 2  Buchstabe b) des Beflaggungserlasses). In der protokollarischen Praxis des Bundes erfolgt eine Beflaggung erst, wenn der Gast mindestens den Rang eines Bundesministers inne hat. 

Flaggen NATO-Europa-Bundesdienst + Flaggen Quelle: Protokoll Inland

Für den Fall, dass der Gast ein hochrangiger Repräsentant einer internationalen oder überstaatlichen Organisation ist  - zum Beispiel der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder der NATO-Generalsekretär, wird die Gastflagge gemäß Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe a) des Beflaggungserlasses jedoch links von der Europaflagge gehisst.

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