EU - Gaststaat - Bund
+ Flaggen vor dem Bundeskanzleramt
Quelle: Protokoll Inland
Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete werden grundsätzlich zwischen der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge gehisst (Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe b) des Beflaggungserlasses). In der protokollarischen Praxis des Bundes erfolgt eine Beflaggung erst, wenn der Gast mindestens den Rang eines Bundesministers inne hat.
+ Flaggen
Quelle: Protokoll Inland
Für den Fall, dass der Gast ein hochrangiger Repräsentant einer internationalen oder überstaatlichen Organisation ist - zum Beispiel der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder der NATO-Generalsekretär, wird die Gastflagge gemäß Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe a) des Beflaggungserlasses jedoch links von der Europaflagge gehisst.




