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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Flaggengröße

Die Größe der Flaggen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des beflaggten Gebäudes und des Flaggenmasts stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen sie gleich groß sein (Abschnitt V. Abs. 3 des Beflaggungserlasses). 

Beispiele: 

Auf den vier 46 Meter hohen Türmen des Reichstagsgebäudes in Berlin sind 5 x 7 Meter große Flaggen gehisst: drei Bundesflaggen und – seit dem 9. Mai 2011 auf dem Südostturm dauerhaft – eine Europaflagge. An den kleinen Masten auf dem Platz der Republik und auf dem Friedrich-Ebert-Platz sind jeweils Europaflaggen und Bundesflaggen im Format 3 x 5 Meter gesetzt. Die Flagge der Einheit hat keinen Bezug zur Beflaggung des Reichstagsgebäudes, dessen Westfassade 137 Meter breit ist. Sie ist 6 x 10 Meter groß und weht an einem 28,5 Meter hohen Flaggenmast.

Reichstagsgebäude mit Europaflagge auf dem Südostturm + Blick auf den Reichstag Quelle: Protokoll Inland

Auf dem Hamburger Rathausmarkt wehen zu besonderen Anlässen die Bundesflagge und die Flagge der Freien und Hansestadt Hamburg an zwei jeweils 27 Meter hohen Masten. Die Flaggen vor der 111 Meter breiten Hauptfassade des Rathauses sind 6 x 9 Meter groß.

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