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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Flaggen-Pylonen

Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete werden grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen gehisst (Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe b) des Beflaggungserlasses). In dieser Reihenfolge sind hier die Flaggen von Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich (nicht: "Großbritannien") auch auf den beiden Pylonen vor dem Veranstaltungsgebäude gesetzt. Es ist dabei unerheblich, ob dies im oder gegen den Uhrzeigersinn erfolgt. 

Das "Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch" finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

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