Alphabetische Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen
+ Flaggen
Quelle: Protokoll Inland
Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete werden grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen gehisst (Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe b) des Beflaggungserlasses). Hier sind zwischen der Europaflagge und der Bundesflagge die Hissflaggen von Belgien, Frankreich, Luxemburg und der Niederlande gesetzt.
Die in den ersten Beflaggungserlassen von 1955 und 1959 enthaltene Regelung, für die Beflaggungsreihenfolge das französische Alphabet zugrunde zu legen, galt bis zur Neufassung im Jahr 1983.
Die Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen ist im Übrigen auch maßgebend für die Reihenfolge beim Abspielen ausländischer Nationalhymnen in der Bundesrepublik Deutschland.
Das "Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch" finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.




