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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

VN (UNO) - NATO - EU - Bund - Land - Gemeinde

Der Europaflagge und der Bundesdienstflagge oder der Bundesflagge gebühren grundsätzlich die bevorzugten Stellen an der linken Seite von außen auf das Gebäude, die Anlage oder Einrichtung gesehen. 

Sollen darüber hinaus nach Abschnitt IV. Abs. 3 und 4 zugelassene Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen sowie der Länder und Gemeinden gesetzt werden, so gilt gemäß Abschnitt V. Abs. 2 des Beflaggungserlasses - von der bevorzugten Stelle aus gesehen - jedoch folgende Reihenfolge:

a) Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen

b) Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen

c) Bundesdienstflagge oder Bundesflagge

d) Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in alphabetischer Reihenfolge

e) Flaggen der Gemeinden (Gemeindeverbände) 

Eine offizielle Reihenfolge zur Beflaggung innerhalb der Gruppe internationaler und überstaatlicher Organisationen ist nicht vorgegeben, es hat sich jedoch die Praxis eingebürgert, Flaggen multilateraler Organisationen (VN / UNO, NATO) gegenüber der Europaflagge den Vorrang zu geben.

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