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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Sonstige wiederkehrende Beflaggungstage

Nicht zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen gehören der "Tag der Heimat" und der "Weltschifffahrtstag". Zu beiden Anlässen gibt das Bundesministerium des Innern jedes Jahr besondere Beflaggungsanordnungen heraus. 

Beim Tag der Heimat orientiert sich die bundesweite Beflaggung an dem - jährlich wechselnden - Datum des Zentralen Festakts des Bundes der Vertriebenen. Mehrere Länder beflaggen ebenfalls am Tag der Heimat.

Zum Weltschifffahrtstag werden lediglich die Bundesbehörden in den Hafenstädten der Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt. Hier orientiert sich die Beflaggung in diesen sechs Ländern an dem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten Termin.

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