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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Baden-Württemberg (BW)

In Baden-Württemberg befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge schließt sich rechts daran an. Für das Land Baden-Württemberg ist der Beflaggungserlass der Bundesregierung sinngemäß anzuwenden. 

Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:

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