Bayern (BY)
+ Beflaggung in Bayern
Quelle: Protokoll Inland
In Bayern werden grundsätzlich die bayerische Staatsflagge, die Bundesflagge und, soweit möglich, die Europaflagge gemeinsam gesetzt. Die Bundesflagge ist grundsätzlich in der Mitte - als der bevorzugten Stelle - zu setzen, links daneben (von außen auf ein Gebäude gesehen) die bayerische Staatsflagge und rechts die Europaflagge. Am Europatag ist jedoch die Europaflagge an der bevorzugten Stelle - also in der Mitte - zu hissen.
+ Flaggen in München
Quelle: Protokoll Inland
Bayerische Staatsflaggen sind die Streifenflagge und die Rautenflagge; Streifenflagge und Rautenflagge stehen einander gleich.
Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:
Flaggen-Verwaltungsanordnung
Bekanntmachung über die Verbreitung eiliger Beflaggungsanordnungen
Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freitstaates Bayern
Bekanntmachung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern
Bekanntmachung über die Verwendung von Bestandteilen der bayerischen Staatswappen





