Hessen (HE)
+ Beflaggung in Hessen
Quelle: Protokoll Inland
In Hessen befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge schließt sich rechts daran an.
Die Beflaggung beginnt jeweils um 07:00 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit. Erstreckt sich eine Beflaggung über mehrere Tage, ist sie auch nachts zulässig.
Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:





