Nordrhein-Westfalen (NW)
+ Beflaggung in Nordrhein-Westfalen
Quelle: Protokoll Inland
In Nordrhein-Westfalen befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Bundesflagge und rechts davon die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge.
Soweit möglich, ist auch die Europaflagge zu setzen. Der Europaflagge gebührt dann die bevorzugte Stelle links von der Bundesflagge.
Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:





