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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Rheinland-Pfalz (RP)

In Rheinland-Pfalz wird grundsätzlich die Landesflagge gehisst. Eine Reihenfolge bei der Verwendung mehrerer Flaggen ("bevorzugte Stelle") ist nicht festgelegt. 

Am Europatag und am Tag der Wahl des Europäischen Parlaments wird neben der Landesflagge auch die Europaflagge gesetzt, soweit dies möglich ist. In Abweichung von der in § 2 der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude noch enthaltenen Bestimmung (5. Mai) wird auf Grund eines entsprechenden Erlasses seit einigen Jahren am 9. Mai als Europatag geflaggt. 

Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:

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