Schleswig-Holstein (SH)
+ Beflaggung in Schleswig-Holstein
Quelle: Protokoll Inland
In Schleswig-Holstein gibt es keine Vorgaben mehr für die Reihenfolge, in der Flaggen zu setzen sind. Die bis 2003 bestehende Regelung, die sich an der Regelung des Bundes orientiert hatte, wurde aus Gründen der Deregulierung gestrichen.
Grundsätzlich werden die Landesdienstflagge bzw. die Landesflagge, die Bundesflagge und die Europaflagge gemeinsam gesetzt. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gezeigt werden, so ist die Europaflagge neben der Landesdienstflagge bzw. der Landesflagge zu setzen.
Die Beflaggung erfolgt tagsüber. Erstreckt sich die Beflaggung über mehrere Tage, ist eine Beflaggung auch nachts zulässig.
Während jeder Tagung des Landtages ist das Landeshaus zu beflaggen. Für die Dauer der Kieler Woche sind die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes in Kiel zu beflaggen. Die Gebäude der Ministerien sind von Montag bis Freitag (werktags) zu beflaggen.
Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:
Beflaggungserlass
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein
Hoheitszeichenverordnung Schleswig-Holstein





