Sachsen-Anhalt (ST)
+ Beflaggung in Sachsen-Anhalt
Quelle: Protokoll Inland
In Sachsen-Anhalt befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge schließt sich rechts daran an.
Die Abschnitte IV. (Zu setzende Flaggen) und V. (Art der Beflaggung) des Beflaggungserlasses der Bundesregierung werden in Sachsen-Anhalt entsprechend angewendet.
Die Dienstgebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages können täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr beflaggt werden.
Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:





