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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Thüringen (TH)

In Thüringen setzen, wenn zu flaggen ist, alle Behörden und Dienststellen des Landes neben der Bundesflagge die Landesdienstflagge. Ansonsten ist die Landesflagge zu setzen. Die Europaflagge ist, soweit möglich, in die Beflaggung einzubeziehen. 

Bei der Beflaggung von Gebäuden gebührt der Bundesflagge vor der Landes(dienst)flagge und der Landes(dienst)flagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Werden nur drei Flaggen gesetzt, so ist die bevorzugte Flagge in der Mitte zu setzen. 

Die Europaflagge soll neben der Bundesflagge und der Landes(dienst)flagge "an der nächst bevorzugten Stelle" gesetzt werden. Können nur zwei Flaggen gesetzt werden, so werden lediglich die Bundes- und die Landes(dienst)flagge gezeigt. 

Die Texte der maßgeblichen Vorschriften (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nachstehend zum Download:

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