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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Deutsche Dienstgebäude im Ausland

Gemäß Abschnitt VII Abs. 3 des Beflaggungserlasses regelt die Beflaggung der deutschen Dienstgebäude im Ausland das Auswärtige Amt. 

In dem dazu an alle diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen ergangenen Runderlass vom 14. Januar 2003 (110-1-221.40/01; RES 22-20) wird unter Anderem hervorgehoben, dass mit Blick auf das Gebäude links neben der Bundesdienstflagge auch die Europaflagge zu setzen ist, soweit dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse möglich ist. 

Die Beflaggung von Anlagen, Einrichtungen und Dienstgebäuden der Bundeswehr im Ausland richtet sich nach den mit dem Gastgeberstaat getroffenen Vereinbarungen.

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