Beflaggung bei der Bundeswehr
Dienstflagge der Seestreitkräfte
Quelle: Bw / Ann-Katrin Hoffmann / PIZ Marine
Abschnitt VII Abs. 2 des Beflaggungserlasses verweist auf besondere Vorschriften über die Beflaggung der Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr. Die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/8 regelt die Flaggenordnung bei der Bundeswehr; die Beflaggung der Schiffe und Boote ist in der Marinedienstvorschrift (MDv) 161/1 "Flaggen-, Salut- und Besuchsordnung für Schiffe/Boote der Bundeswehr (FlaSBO)" geregelt. Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr setzen täglich die Bundesdienstflagge.
+ Bundesdienstflagge
Quelle: Protokoll Inland
Die Flaggenparade ist Bestandteil militärischer Formen und Teil der Traditionspflege der Bundeswehr. Die Flaggenparade ist täglich morgens und abends durchzuführen. Ist keine militärische Wache vorhanden, ist die Bundesdienstflagge formlos, jedoch würdig und achtungsvoll zu hissen und niederzuholen. Die Flaggenparade zum Hissen der Bundesdienstflagge ist im Zeitraum vom 1. April bis 30. September um 07:00 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März um 08:00 Uhr sowie zum Niederholen der Bundesdienstflagge bei Sonnenuntergang, jedoch spätestens um 20:00 Uhr durchzuführen. Anlässlich militärischer Feiern und Zeremonielle können Flaggen auch nach Sonnenuntergang gehisst bleiben, wenn und solange sie von Scheinwerfern angestrahlt werden.
Für die Dauer der Flaggenparade sind die Tore zu den Anlagen, Einrichtungen oder Dienstgebäuden zu schließen. Der Fahrzeugverkehr ist rechtzeitig so anzuhalten, dass kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Flaggenmasts bzw. -stocks steht. Motoren sind abzustellen und Soldaten steigen grds. aus den Fahrzeugen aus. Fußgänger bleiben stehen, marschierende Abteilungen halten. Während des Hissens oder Niederholens der Bundesdienstflagge bzw. der Flaggen erweisen der Durchführende der Flaggenparade und die sich in Sichtnähe zum Ort der Flaggenparade befindlichen Soldaten in Uniform den militärischen Gruß. Der Gruß ist unmittelbar nach dem Kommando "Heißt (Holt nieder) Flagge!" / "Setzt halbmast Flagge!" zu erweisen und endet außer bei der Großen Flaggenparade mit dem Kommando "… - Rührt Euch!".




