Parkpositionen von Flugzeugen ausländischer Regierungen
+ An der Parkposition
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Sollen auf einem Flughafen lediglich an einigen der insgesamt zur Verfügung stehenden Masten Flaggen gehisst werden, so sind die Flaggen nebeneinander zu setzen, ohne Masten dazwischen unbeflaggt zu lassen. Dies gilt erst recht für die Beflaggung mit der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge, deren politisch-inhaltliche Verbindung zum Ausdruck kommen soll.
An Flughäfen sind nach Möglichkeit diejenigen Masten zu beflaggen, die sich am nächsten zu der Parkposition des betreffenden Flugzeugs befinden, so dass der Gast die Beflaggung bei Ankunft und Abflug wahrnehmen kann.




