Truppenfahne
+ Truppenfahne des Wachbataillons
Quelle: Protokoll Inland
Die Truppenfahnen der Bundeswehr in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler wurden vom Bundespräsidenten mit Anordnung vom 18. September 1964 (BGBl. I S. 817) für Bataillone und entsprechende Verbände "als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat" gestiftet.
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100 cm) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler (Bundesschild) ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefasst. Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils. Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte. Das mit schmalem Goldstreifen gefasste Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht. Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
Der Bundesminister der Verteidigung ist ermächtigt, die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.




