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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Die Bundesflagge

Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt fest: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold". 

Abschnitt I. Nr. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 bestimmt ergänzend: "Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben." 

Anlässlich der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität wurde die Bundesflagge am 5. Mai 1955 im Garten des Bonner Palais Schaumburg (Bundeskanzleramt) feierlich gehisst.

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