Beflaggungsreihenfolge
+ Flaggen
Quelle: Protokoll Inland
Die Beflaggungsvorschriften des Bundes und der Länder entfalten in Bezug auf die Reihenfolge der zu hissenden Flaggen zwar keine bindende Wirkung gegenüber Privatpersonen, Firmen, nichtstaatlichen Stellen oder Vereinen. So können natürlich die eigenen Flaggen an den aus eigener Sicht "bevorzugten Stellen" gehisst werden, zum Beispiel links und rechts außen unter Einrahmung anderer Flaggen. Gleichwohl sollten offizielle Flaggen - genauso wie die Logo- und Vereinsflaggen - korrekt verwendet werden.




