Die Flagge mit "dem" Adler
+ Bei einer Veranstaltung hält ein Bürger die Bundeswappenflagge hoch
Quelle: Protokoll Inland
Die Bundesdienstflagge ist eine besondere Art der Bundesflagge unter Verwendung des Bundesschildes. Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Grundsätzlich stellt die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen - wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen.
+ Flaggenmeer während der Fußball-WM 2006
Quelle: BMI/Katja Stauffenberg
Die Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt. Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können ohne Ahndungsgefahr genutzt werden.
+ Karnevalskostüme
Quelle: Michael Worbs
In Zeiten eines Großereignisses kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen jedoch als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als "sozialadäquat" geduldet werden. Mangels Rechtswidrigkeit des Handelns wird also keine Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies ist eine Einzelfallbewertung. Auch während derartiger besonderer Anlässe bleibt jedoch der Schutz der Bundesdienstflagge vor Missbrauch und Entwertung erhalten, wenn eine Nutzung den Bereich der Sozialadäquanz überschreitet.




