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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Flaggengrößen

Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen sie gleich groß sein (Abschnitt V. Abs. 3 S. 2 des Beflaggungserlasses). Analog sollte auch bei der Verwendung von Flaggen in einem Raum die Größe der Flaggen in einem angemessenen Verhältnis zum Raum und seiner Nutzung sein.

Aufgestellte Raumflaggen wären in diesem großen und hohen Dresdner Konferenzsaal nicht zu erkennen und hätten ihren dekorativen Zweck verfehlt. Stattdessen wurden die Flaggen in unterschiedlicher Höhe gestaffelt optisch wirkungsvoll aufgehängt. Für die Beflaggungsreihenfolge ist das „EU-Alphabet“ maßgeblich. Die Flaggen der drei Beitrittskandidatenstaaten Kroatien, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei schließen sich an die Flagge des Vereinigten Königreichs unten rechts an. Die Logo-Flaggen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 sowie die Europaflagge sind über allen anderen Flaggen angebracht und besonders angestrahlt. Auch große Foyers mit hohen Decken - wie hier im Berliner Palais am Funkturm - machen die Verwendung großflächiger Flaggen bzw. Banner erforderlich.

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