Beflaggung bei Unterzeichnungen und Eintragungen in Goldene Bücher
+ Unterzeichnungstisch
Quelle: Protokoll Inland
Für Innenraumbeflaggungen gilt bei Veranstaltungen des Bundes gemäß Abschnitt V. Abs. 2 des Beflaggungserlasses grundsätzlich folgende Reihenfolge von links nach rechts:
a) Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen
b) Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen
c) Bundesdienstflagge oder Bundesflagge
d) Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in alphabetischer Reihenfolge
e) Flaggen der Gemeinden (Gemeindeverbände)
+ Unterzeichnungstisch
Quelle: Protokoll Inland
Eine abweichende Reihenfolge kann sich jedoch ergeben, wenn der Veranstalter ein Land oder eine Stadt bzw. Gemeinde(verband) ist. In diesem Fall gelten die dortigen Beflaggungsregelungen, beispielsweise bei der Eintragung in das "Goldene Buch" einer Stadt.
Bei Unterzeichnungen von bilateralen oder multilateralen Verträgen, Abkommen oder Absichtserklärungen ist es häufig zweckmäßig, die betreffenden Raumflaggen hinter den jeweiligen Unterzeichnern aufzustellen. Nach dem gleichen Prinzip markieren auch Tischflaggen die Plätze vor bzw. neben den Unterzeichnungsutensilien und machen die Platzierung leicht erkennbar.




