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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Abstand der Flaggenmasten

Die Größe der Flaggen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des beflaggten Gebäudes und des Flaggenmasts stehen (Abschnitt V. Abs. 3 S. 1 des Beflaggungserlasses).

Die Flaggenmasten sind zu kurz und ihr Abstand zueinander zu gering so dass sich die Flaggen verhaken + Verhakte Flaggen Quelle: Protokoll Inland

Entsprechend sollten auch die Flaggenmasten in einem ausreichenden Abstand zueinander stehen, damit die Flaggen auswehen können und sich nicht gegenseitig verfangen oder verhaken - was hier offenkundig nicht gegeben ist.

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