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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Blickrichtung des Bundesadlers

Gemäß Abschnitt I. Nr. 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 hat die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) "die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf […] den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet […]". 

Die hier gezeigte Truppenfahne ist eine Fehlproduktion, da der Bundesadler auf einer Seite nicht zur Stange hin gewendet ist.

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