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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Fahrzeugstander

Gemäß Abschnitt III. der Anordnung über die deutschen Flaggen können an Dienstkraftfahrzeugen "bei dienstlichen Fahrten die in den Anhängen 2 und 3 beschriebenen Flaggen geführt werden, […]". Der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler, der Präsident des Bundesrates und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts führen an Dienstkraftfahrzeugen die Bundesdienstflagge als Stander im Format 30 x 30 cm. 

Der hier gezeigte Stander ist eine Fehlproduktion, da anstelle des Bundesschildes vor dem Hintergrund der Bundesflagge das Bundeswappen abgebildet ist.

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