Fahrzeugstander
Falscher Fahrzeugstander mit Bundeswappen
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Gemäß Abschnitt III. der Anordnung über die deutschen Flaggen können an Dienstkraftfahrzeugen "bei dienstlichen Fahrten die in den Anhängen 2 und 3 beschriebenen Flaggen geführt werden, […]". Der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler, der Präsident des Bundesrates und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts führen an Dienstkraftfahrzeugen die Bundesdienstflagge als Stander im Format 30 x 30 cm.
Der hier gezeigte Stander ist eine Fehlproduktion, da anstelle des Bundesschildes vor dem Hintergrund der Bundesflagge das Bundeswappen abgebildet ist.





