"Bundeswappenflagge" als Hausdekoration
An einer Gebäudefassade
Quelle: Protokoll Inland
Die Bundesdienstflagge ist eine besondere Art der Bundesflagge unter Verwendung des Bundesschildes. Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Grundsätzlich stellt die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen - wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen. Die Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt. Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können ohne Ahndungsgefahr genutzt werden.
+ Bundeswappenflagge im Fenster
Quelle: Protokoll Inland
In Zeiten eines nationalen Großereignisses, wie z. B. der Fußball-Weltmeisterschaft, kann die Nutzung der Bundesdienstflagge oder der Bundesflagge mit dem Bundeswappen jedoch als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als "sozialadäquat" geduldet werden. Mangels Rechtswidrigkeit des Handelns wird also keine Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies ist eine Einzelfallbewertung. Gegen den normalen Fußballfan, der die "Bundeswappenflagge" als Fensterdekoration nutzt, wird also nicht vorgegangen. Auch während derartiger besonderer Anlässe bleibt jedoch der Schutz der Bundesdienstflagge vor Missbrauch und Entwertung erhalten, wenn eine Nutzung den Bereich der Sozialadäquanz überschreitet.





