Hochformatflagge mit waagerechten schwarz-rot-goldenen Streifen
+ Hochformatflagge
Quelle: Protokoll Inland
Gemäß Abschnitt I. Nr. 1 und 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen sind nur die dort beschriebenen Formen der Bundesdienstflagge und der Bundesflagge zulässig - also die querformatige Hissflagge und das Banner (siehe auch Abschnitt V. Abs. 1 S. 4 des Beflaggungserlasses).
Eine Verwendung von Hochformatflaggen - ganz gleich, ob die schwarz-rot-goldenen Streifen waagerecht oder senkrecht verlaufen - ist im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht zulässig, ebenso wenig bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen.




