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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Flaggen mit Luftlöchern

Auch wenn die Beflaggungsvorschriften des Bundes und der Länder hinsichtlich der Flaggengröße keine bindende Wirkung gegenüber Privatpersonen, Vereinen oder Firmen entfalten, erscheint es doch sehr zweifelhaft, wenn - wie in diesem Fall an einer Hotelfassade - die Europaflagge und die Bundesflagge jeweils mit vier wie Katzenklappen aussehenden Luftlöchern versehen werden, um die offenkundig übergroße Windangriffsfläche bei diesen Hängeflaggen etwas auszugleichen. Auch im nichtamtlichen Bereich sollte die Größe der verwendeten Flaggen in einem angemessenen Verhältnis zum Flaggenmast bzw. -stock und zum Gebäude stehen.

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