Das Seitenverhältnis
+ Bundesflagge auf einem Dach
Quelle: Protokoll Inland
Gemäß Abschnitt I. Abs. 1 und 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen ist sowohl bei der Bundesflagge als auch bei der Bundesdienstflagge das "Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5". Während ein Seitenverhältnis von 2 zu 3 - wie bei zahlreichen anderen Nationalflaggen und bei der Europaflagge - noch toleriert werden kann, ist die quadratische Darstellung der Bundesflagge im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden nicht zulässig, ebenso wenig bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. In umgekehrter Weise muss auch die offizielle Flagge der Schweiz quadratisch und darf nicht rechteckig sein.





