Trauerflor an Bannern
+ Trauerflor an einem Banner
Quelle: Protokoll Inland
Bannerflaggen werden nicht auf halbmast gesetzt.
Soweit Flaggen nicht auf halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses). Als Trauerflor bezeichnet man schwarze längliche Textilbänder, die symbolhaft für den Fall von Tränen stehen.
Trauerflor muss deutlich zu erkennen sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Format der Flagge stehen. Als Trauerflor wird ein einfaches schwarzes Band verwendet, das möglichst aus demselben Material gefertigt ist wie die Flagge.
Bei einem Banner wird in der Regel an jedem Ende des Querstabes ein Trauerflor durch einen Knoten befestigt. Der Trauerflor kann - als "verstofflichter Tränenfall" - durchaus zu ungleichen Teilen herab hängen. Die Gesamtlänge eines Trauerflors entspricht der doppelten Breite des Banners; die Breite sollte 20 cm betragen.
Bei den Standard-Bannergrößen sollte Trauerflor mit nachfolgenden Abmessungen verwendet werden:
Banner 120 cm x 300 cm:
2 x Trauerflor 240 cm x 20 cm
Banner 150 cm x 400 cm:
2 x Trauerflor 300 cm x 20 cm
Banner 150 cm x 500 cm:
2 x Trauerflor 300 cm x 20 cm




