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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Halbmastbeflaggung auf dem Dach

Verfügt eine Dienststelle über einen Flaggenmast auf dem Dach des Gebäudes, wird bei einer Trauerbeflaggung auch dort die Bundes(dienst)flagge auf halbmast gesetzt. Sofern an einem weiteren Flaggenmast auf dem Dach auch die Europaflagge gehisst ist, wird sie gleichermaßen auf halbmast gesetzt. Die Flaggen werden zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf halbmast gesetzt (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses). 

Auch bei Hissflaggen auf Dächern soll sich die Unterkante der Flagge auf halber Höhe des Flaggenmastes befinden - selbst wenn die Betrachtung vom Boden aus je nach Perspektive etwas Anderes suggerieren mag.

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