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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Trauerflor an Hissflaggen

Soweit Flaggen nicht auf halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses). Als Trauerflor bezeichnet man schwarze längliche Textilbänder, die symbolhaft für den Fall von Tränen stehen. 

Trauerflor muss deutlich zu erkennen sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Format der Flagge stehen. Als Trauerflor wird ein einfaches schwarzes Band verwendet, das möglichst aus demselben Material gefertigt ist wie die Flagge.

An der mastseitigen oberen Ecke der Hissflagge wird das Band meistens mit einem Knoten angebracht. Der Trauerflor kann - als "verstofflichter Tränenfall" - durchaus zu ungleichen Teilen herab hängen. Die Gesamtlänge eines Trauerflors entspricht der doppelten Höhe der Hissflagge. Die Breite sollte bei kleinformatigen Flaggen und Raumflaggen 10 cm, bei großformatigen Flaggen und Außenflaggen 20 cm betragen. 

Bei den Standard-Flaggengrößen sollte Trauerflor mit nachfolgenden Abmessungen verwendet werden: 

Hissflagge 100 cm x 150 cm:
1 x  Trauerflor 200 cm x 10 cm

Hissflagge 120 cm x 200 cm:
1 x  Trauerflor 240 cm x 10 cm

Hissflagge 150 cm x 250 cm:
1 x  Trauerflor 300 cm x 10 cm

Hissflagge 200 cm x 335 cm:
1 x  Trauerflor 400 cm x 20 cm

Hissflagge 240 cm x 400 cm:
1 x  Trauerflor 480 cm x 20 cm

Hissflagge 300 cm x 500 cm:
1 x  Trauerflor 600 cm x 20 cm 

An Tischflaggen ("Tischfähnchen") wird kein Trauerflor angebracht.

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