Staatsbesuch und Halbmastbeflaggung
+ Flaggen auf Halbmast
Quelle: Protokoll Inland
Das Zusammenfallen einer Trauerbeflaggung mit einer Vollmastbeflaggung anlässlich eines Staatsbesuchs ist als seltener Sonderfall mit besonderer Sensibilität zu prüfen - zumal in der Regel nicht mehr als vier in der protokollarischen Klassifizierung als solche definierte "Staatsbesuche" pro Jahr in Deutschland stattfinden. Ist Trauerbeflaggung lediglich für den Bereich des Bundes angeordnet, gilt dies nur für die Bundes(dienst)flagge und die Europaflagge. Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete bleiben davon ausgenommen (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses).
Durch die Verwendung von Trauerflor an der Bundes(dienst)flagge und der Europaflagge kann Respekt sowohl gegenüber dem zu ehrenden Staatsgast als auch gegenüber dem Anlass für die Trauerbeflaggung erwiesen werden, ohne dass Irritationen durch ein Nebeneinander von Vollmast- und Halbmastbeflaggung entstehen. In jedem Fall ist mit der Gastseite der Sachverhalt zu besprechen.
+ Flaggen auf Halbmast
Quelle: Protokoll Inland
Anlässlich des Staatsbesuchs des israelischen Staatspräsidenten Peres kam es am 27. Januar 2010 in Berlin zu der seltenen Situation, dass - mit dem Einverständnis des Staates Israel im Hinblick auf die gemeinsame Geschichte - am "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" auch die israelischen Flaggen entlang der "Protokollstrecke" auf halbmast gesetzt wurden. Staatspräsident Peres hielt an diesem Tag die Gedenkrede im Deutschen Bundestag.




