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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Vollmastbeflaggung neben Halbmastbeflaggung

Ist Trauerbeflaggung lediglich für den Bereich des Bundes angeordnet, gilt dies nur für die Bundes(dienst)flagge und die Europaflagge. Flaggen anderer überstaatlicher oder internationaler Organisationen, ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete bleiben davon ausgenommen (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses). 

Wenn anlässlich einer zeitgleich stattfindenden internationalen Veranstaltung mehrere ausländische Flaggen zu hissen sind und kein Trauerflor verfügbar ist, werden lediglich die Bundes(dienst)flagge und die Europaflagge auf halbmast gesetzt, während die übrigen ausländischen Flaggen vollmast gehisst bleiben. Den Veranstaltungsteilnehmern sollte auf geeignete Weise erläutert werden, aus welchem Grund die Bundes(dienst)flagge und die Europaflagge auf halbmast gesetzt werden.

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