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Fahrzeug mit Bundesdienst-Kennzeichen und Stander am Roten Teppich

Gegenseitige Vertretung der Mitglieder der Bundesregierung

Am 18. Mai 2011 hat das Bundeskabinett die amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die gegenseitige Vertretungsregelung der Regierungsmitglieder auf Grundlage der Vorschläge des Bundesministers für besondere Aufgaben beschlossen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ist von der Bundeskanzlerin gemäß Artikel 69 Absatz 1 des Grundgesetzes zu ihrem Stellvertreter ernannt worden.

Es werden vertreten:durch:
Die Bundeskanzlerinden Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Der Bundesminister des Auswärtigenden Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister des Innerndie Bundesministerin der Justiz
Die Bundesministerin der Justizden Bundesminister des Innern
Der Bundesminister der Finanzenden Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologieden Bundesminister der Finanzen
Die Bundesministerin für Arbeit und Sozialesden Bundesminister für Gesundheit
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzden Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Der Bundesminister der Verteidigungden Bundesminister des Auswärtigen
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugenddie Bundesministerin für Bildung und Forschung
Der Bundesminister für Gesundheitdie Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungden Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitden Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die Bundesministerin für Bildung und Forschungdie Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungdie Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweis:
Ist das nach dieser Regelung zur Vertretung berufene Mitglied der Bundesregierung ebenfalls verhindert, nimmt das in der Dienstaltersliste auf den zu Vertretenden folgende Mitglied die Vertretung wahr. Ist jedoch ein dienstjüngeres Mitglied nicht vorhanden oder nicht erreichbar, so übernimmt die Vertretung das jeweils erreichbare Mitglied mit dem gegenüber dem zu Vertretenden nächsthöheren Dienstalter.

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