Staatsakte
Vom Prunk vergangener Jahrhunderte bis zur republikanisch-schlichten Veranstaltung unserer Zeit haben sich Form und Ausprägung sehr gewandelt.
Heute ist der Staatsakt Ausdruck höchster Würdigung von Anlässen oder Personen durch die obersten Repräsentanten des Gemeinwesens. Entsprechend besonderen Festen im privaten Bereich, mit denen wichtige Ereignisse gefeiert werden, ist es hier der Staat, der eine Feierlichkeit ausrichtet und dem Anlass dadurch eine besondere politische Bedeutung gibt.
Gleichwohl fällt das Zeremoniell in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise bescheiden aus. Weitaus häufiger als zu bedeutenden Ereignissen werden in Deutschland vom Bundespräsidenten Staatsakte zu Ehren von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angeordnet. Obwohl auf Bundesebene nur er befugt ist, die Durchführung eines Staatsaktes, Trauerstaatsaktes oder Staatsbegräbnisses anzuordnen, findet dennoch eine Abstimmung mit anderen Verfassungsorganen statt.
Das Institut der "Staatstrauer" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In vielen Staaten der Welt bedeutet "Staatstrauer", dass das öffentliche Leben in der Regel für mehrere Tage zum Erliegen kommt, Festivitäten abgesagt werden und Geschäfte geschlossen bleiben. Nicht zuletzt auf Grund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist es nicht möglich, dass der Bund gegenüber den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden diese Form kollektiver staatlicher Trauer verordnet.




