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Dienstlicher Schriftverkehr
Schreiben öffentlicher Dienststellen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches
Persönlicher Schriftverkehr
Schreiben zwischen näher bezeichneten Personen, gleichgültig, ob sie dienstliche Angelegenheiten betreffen oder nicht
Anschrift
Bezeichnung des bestimmungsgemäßen Empfängers und des Bestimmungsortes (einschließlich Straßenangabe mit Hausnummer oder Postfachangabe) auf einem Schriftstück
Anrede
Benennung des Empfängers einer Mitteilung im schriftlichen oder des Gesprächspartners im mündlichen Verkehr einschließlich der Anredeform (Frau, Herr)
Schlussformel
Höflichkeitsworte, die ein Schreiben abschließen
Prädikat
Ehrenbeiwörter für Inhaber bestimmter öffentlicher Ämter und für kirchliche Würdenträger (z. B. "Seine Exzellenz")
Amtsbezeichnung
Von den zuständigen Stellen geschaffene Bezeichnungen, die Inhaber öffentlicher Ämter ohne besondere Verleihung für die Dauer der Bekleidung des Amtes führen dürfen (z. B. Bundesminister, Botschafter, Professor, Regierungsamtmann)
Funktionsbezeichnung
Charakterisierung der Stellung einer Person im Rahmen einer Einrichtung ohne Rücksicht darauf, ob sie dauernder oder vorübergehender, hauptberuflicher oder nebenberuflicher Art ist (z.B. Vorsitzender, Abteilungsleiter, Schriftführer)
Berufsbezeichnung
Kennzeichnung von Personen, die bestimmten Tätigkeiten im Erwerbsleben nachgehen (z. B. Rechtsanwalt, Landwirt, Handwerksmeister)
Titel / Ehrentitel
Bezeichnungen, die natürlichen Personen zur Anerkennung für besondere Verdienste und zur Ehrung vom Staat oder mit dessen Genehmigung verliehen werden (z. B. Kammersänger, Staatsschauspieler); sie können auch durch Gewährung von Amtstiteln an Nichtamtsträger verliehen werden (z. B. Verleihung des Professorentitels an Personen, die kein Lehramt bekleiden)