Bekanntgabe des Tarifvertrages für Praktikantinnen/Praktikanten
Typ:
Download
, Datum:
21.04.2010
Mit Rundschreiben vom 21. April 2010 gibt das BMI den Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) bekannt. Der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 findet nur Anwendung auf Praktika zu den Berufen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Heilpädagogin/Heilpädagoge, pharmazeutisch-technische Assistentin/pharmazeutisch-technischer Assistent, Erzieherin/Erzieher, Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister, Rettungsassistentin/Rettungsassistent. Die Praktikanten müssen in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Ausdrücklich stellt der TVPöD klar, dass er nicht für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, deren praktische Tätigkeit in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 128KB, Datei ist nicht barrierefrei