Die Verwendung des Europa-Emblems ist nur zulässig, wenn eine Verwechslung zwischen dem Verwender und der Europäischen Union oder dem Europarat ausgeschlossen ist, das Emblem nicht für Maßnahmen oder Ziele verwendet wird, die in Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarats stehen. Die Genehmigung zur Verwendung des Europa-Emblems berechtigt nicht dazu, dieses oder ein ähnliches Zeichen exklusiv zu nutzen, zum Eigentum zu erklären oder als Warenzeichen eintragen zu lassen. Jeder Fall wird einzeln geprüft, um sicherzustellen, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Eine Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Europa-Emblem zu kommerziellen Zwecken mit einem Firmen- bzw. Warenzeichen oder einem Firmennamen kombiniert wird."
Informationen der Europäischen Union zur europäischen Flagge