Im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt wird die Flagge der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei bilateralen und multilateralen Anlässen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung nur noch im quadratischen Format verwendet (eine Weiternutzung vorhandener rechteckiger Flaggen ist nicht zulässig). Dabei ist hinsichtlich der Größe darauf zu achten, dass die Gesamtfläche der quadratischen "Schweizerfahne" der Gesamtfläche der daneben gehissten rechteckigen Flagge entspricht.