Die Bundesflagge ist zum Beispiel gemäß Abschnitt I. Nr. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen nur als (querformatige) Hissflagge und als Banner im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden (ebenso bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen) zugelassen, nicht jedoch als Hochformatflagge oder Auslegerflagge.
Ob ausländische Flaggen immer auch als Hochformatflaggen genutzt werden dürfen, darf bezweifelt werden. Insbesondere bei denjenigen Flaggen, deren Bestandteile Wappen oder andere Symbole wie z. B. Sterne oder geometrische Formen sind, erscheint häufig fraglich, ob die Darstellung zulässig ist.