Die Bundesdienstflagge ist eine besondere Art der Bundesflagge unter Verwendung des Bundesschildes. Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Grundsätzlich stellt die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen - wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen.
Die Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt. Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können ohne Ahndungsgefahr genutzt werden.