In Zeiten eines Großereignisses kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen jedoch als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als "sozialadäquat" geduldet werden. Mangels Rechtswidrigkeit des Handelns wird also keine Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies ist eine Einzelfallbewertung. Auch während derartiger besonderer Anlässe bleibt jedoch der Schutz der Bundesdienstflagge vor Missbrauch und Entwertung erhalten, wenn eine Nutzung den Bereich der Sozialadäquanz überschreitet.